Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Für den umseitig angebotenen beziehungsweise bestätigten Geschäftsbeschluß sind unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen vereinbart. Waren bei einem früheren Geschäftsbeschluß unsere Geschäftsbedingungen vereinbart, so gelten diese für spätere Geschäftsbeschlüsse auch dann, wenn sie nicht erneut vereinbart worden sind. Einer Bezugnahme auf fremde Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; wir lassen diese nur dann gelten, wenn und soweit wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Wird unseren Geschäftsbedingungen nicht nur formularmäßig - wirkungslos wäre - sondern ausdrücklich widersprochen, so kommt ein Geschäftsabschluß nicht zustande.

 

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ist nichts vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Der Tag der Gutschrift auf unserem Konto gilt als Zahlungseingang. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unserem Einverständnis möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.

 

3. EIGENTUMSRECHT

Die gelieferte Ware steht unter einfachem sowie verlängertem Eigentumsvorbehalt, solange nicht sämtliche fälligen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezahlt sind. Ein Wechsel gilt nur bis zur Einlösung nicht als Zahlung. Die Durchsetzung unseres Anspruchs auf Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware ohne gerichtliche Hilfe gilt im Voraus als genehmigt. Im einzelnen gilt folgendes. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrage, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherheitsübernahme ist ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand -, so tritt er hiermit schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsanforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

 

4. LIEFERTERMIN, SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, MÄNGEL

Liefertermine und Lieferzeiten geben wir nach bestem Wissen an. Überschreitungen derselben begründen keinen Verzug. Ein Recht zum Rücktritt ist nur gegeben, wenn wir einen Geschäftsabschluß ausdrücklich als “Fixgeschäft” bestätigt haben und der von uns schriftlich zugesagte Liefertermin durch unser Verschulden nicht eingehalten worden ist. Abrufaufträge sind innerhalb der vereinbarten Zeiten, sonst innerhalb von 6 Monaten abzunehmen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art (Verzug, Nichterfüllung, positive Vertragsverletzung, culpa in contrahendo) sind ausgeschlossen. Bei begründeten Beanstandungen, sofern diese bei offenen Mängeln innerhalb von 3 Tagen, bei verdeckten Mängeln sofort nach der Entdeckung erhoben werden, besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferungen mangelfreier Ware, es sei denn, dass mehr als 2 Monate seit der Auslieferung der Ware vergangen sind. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Statt der Nachbesserung oder Ersatzlieferung können wir die Durchführung einer abgemessenen Minderung des Kaufpreises verlangen. Darüber, was angemessen ist, soll ein von der Industrie- und Handelskammer zu bestimmender Sachverständiger entscheiden, dessen kosten je zur Hälfte zu tragen sind. Das Gutachten des Sachverständigen ist bindend, sofern nicht eine Partei innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Gutachtens den ordentlichen Rechtsweg beschreitet.

 

5. URHEBERRECHT

Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Verantwortung der bestellten Ware keine Rechte Dritter verletzt werden. Es stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter insoweit frei.

 

6. VERSICHERUNGEN

Wenn die dem Besteller übergebenen Roh- und Hilfstoffe, Muster, Originale, Werkzeuge, Klischees, Reinzeichnungen, oder sonstige eingebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahren versichert werden sollen, so hat der Besteller die Versicherung selbst zu besorgen. Dasselbe gilt auch, wenn vom Besteller bezahlte Fertigwaren in dessen Auftrag eingelagert werden.

 

7. TOLERANZEN; MEHR- UND MINDERLIEFERUNGEN

Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung. Dieses gilt insbesondere für Farbabweichungen, Beschaffenheit von Lackierung, Perforierung, Imprägnierung, Unterschied zwischen etwaigen Andruck und Auflagendruck. Geringfügigkeit ist gegeben, wenn der Besteller die Ware trotz der vorhandenen Abweichungen verwenden würde, falls ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht gegeben sein würde. Mengenabweichungen von bis zu 10% gelten als vom Besteller anerkannt.

 

8. MÜNDLICHE ABMACHUNGEN, NEBENABREDEN UND ÄNDERUNGEN

bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Aus einem Schweigen unsererseits kann nicht unsere Zustimmung gefolgert werden.

 

9. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

für alle aus dem Geschäftsabschluß entstehenden Ansprüche ist Remscheid. Gerichtsstand: Amtsgericht Remscheid.